Ausfall von Landgängen bei Studienkreuzfahrt

Reiserecht

Im vorliegenden Fall ging es um eine Studienkreuzfahrt, bei der einige vorgesehene Landgänge nicht durchgeführt wurden, obwohl diese zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang gehörten. Am 5. Reisetag wurde die Bucht Beau Vallon nicht besucht, am 7. Tag wurde die Insel Cousin nicht angelaufen. Bei der Insel Cousin handelt es sich um ein Naturreservat.

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