Unbespielbarkeit des Golfplatzes

Reiserecht

Die nicht eingehaltene Zusicherung "Jeden Tag 1 Green Fee (nur für qualifizierte Spieler mit Handicap 30)" rechtfertigt eine Reisepreisminderung von 15%.

Der Veranstalter hatte im Reiseprospekt zugesichert "jeden Tag 1 Green Fee (nur für qualifizierte Spieler mit Handicap 30)". Der unbefangene Reisende darf dies so verstehen, daß vor Ort ein Golfplatz vorhanden ist, der nicht nur den internationalen Regeln entspricht, sondern der auch den Ansprüchen qualifizierter Golfspieler genügt. Darüber hinaus hatte der Veranstalter dem Kläger auf dessen ausdrückliche Anfrage vor Reisebeginn nochmals durch Schreiben, dass der Golfplatz nutzbar sei.
Spätestens nach dieser Anfrage und der darauf erfolgten erneuten Zusicherung stand für beide Vertragsparteien fest, dass die Nutzbarkeit des Golfplatzes für den Reiseerfolg von wesentlicher Bedeutung sein sollte. Dass der Golfplatz tatsächlich nicht den internationalen Regeln und erst recht nicht den Ansprüchen qualifizierter Golfspieler entsprochen hat, kann daher nicht nur als Ausfall einer von mehreren vor Ort angebotenen Sportmöglichkeiten angesehen werden; es handelt sich vielmehr um den Ausfall einer für den Erfolg der Reise wesentlichen Leistung.


LG Kleve, 08.06.2000 - Az: 6 S 84/00

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