Vorliegend ging es um einen
Minderungsanspruch bei einer
Reise nach Bali mit Unterkunft in einem Zimmer „Deluxe/lt. Ausschreibung“.
Der Reisende machte geltend: Der zum Hotel gehörige Privatstrand glich einer Müllhalde. Auch das Meer sei an dieser Stelle erheblich verschmutzt gewesen. Der komplette Strandbereich sei mit Hausmüll, Plastiktüten, alten Schuhen und Essensresten verschmutzt gewesen, einmal habe er sogar eine Spritze entdeckt. Man habe dann auf das Baden im Meer verzichtet.
Auf der
Hotelanlage habe es weiter zwei Baustellen gegeben. Für mindestens zwei Stunden am Tag bis zu vier Stunden und immer zu den gewöhnlichen Strandzeiten, habe es Baulärm gegeben, weil am Strand eine neue Strandbar errichtet worden sei. Es habe die üblichen Geräusche bei Errichtung eines Neubaus gegeben, Hämmern, Sägen etc, und zwar zur Hälfte der Tage, an denen sie anwesend waren. Ein Ausweichen auf die beiden Pools sei nicht angebracht gewesen, weil im Bereich der Anlage weiter eine Gebäudesanierung stattfand, von der ebenfalls ununterbrochen Baugeräusche ausgegangen seien.
Das Frühstück habe nicht die
erwartete Qualität aufgewiesen, denn Pfannkuchen, Waffeln und das Omelett und der Frühstücksspeck seien regelmäßig trocken und nicht frisch gereicht worden.
Im Zimmer sei viermal die Toilettenspülung ausgefallen, so dass der Service gerufen werden musste. Um die Klimaanlage sei ein großer Wasserfleck und sogar ein Loch zusehen gewesen, es habe auch Flüssigkeit von dort herausgetropft.
Wegen baulicher Mängel sei es Insekten möglich gewesen, in das Zimmer einzudringen. Jeden Abend habe er vier bis fünf Mücken vor dem Zubettgehen töten müssen.
Die
Mängel seien ab dem zweiten Urlaubstag bei der Rezeption und auch bei der Reiseleitung gemeldet worden. Diese habe eine Bestätigung der Mängelmeldung jedoch abgelehnt.
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