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„Gemeinsames Abendessen“ = „einheitliches Essen“

Reiserecht

Hinter der Katalogbeschreibung „gemeinsames Abendessen“ verbirgt sich ein einheitliches Essen für alle Reiseteilnehmer. Dies ist kein Reisemangel.


OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - Az: 18 U 40/93

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