Kaltes Essen - 10% Minderung!

Reiserecht

Vorliegend wollte sich beim Essen keine Urlaubsfreude einstellen. Das Essen war über die gesamte Reisezeit immer kalt bzw. allenfalls lauwarm. Das müssen Reisende aber nicht hinnehmen - eine normale Essenstemperatur kann durchaus erwartet werden. Als Ausgleich konnte eine Minderung i.H.v. 10% angesetzt werden.


AG Düsseldorf - Az: 28 C 17705/97

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