- Reiserecht
- Urteile
Kaltes Essen - 10% Minderung!
Reiserecht
Vorliegend wollte sich beim Essen keine Urlaubsfreude einstellen. Das Essen war über die gesamte Reisezeit immer kalt bzw. allenfalls lauwarm. Das müssen Reisende aber nicht hinnehmen - eine normale Essenstemperatur kann durchaus erwartet werden. Als Ausgleich konnte eine Minderung i.H.v. 10% angesetzt werden.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.178 Beratungsanfragen
Herr Dr. Voß hat anhand der von mir zur Verfügung gestellten Informationen eine sehr gute, ehrliche und objektive Bewertung verfasst!
Die ...
Roland Hölter, Dinslaken
Sehr schnelle Bearbeitung meiner Frage. Bin mit der Antwort uneingeschränkt (da verständlich und nachvollziehbar dargelegt) zufrieden. Werde bei ...
Verifizierter Mandant