Wenn sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern...

Reiserecht

Kann die Reise aufgrund kurzfristiger Änderungen der Einreisebestimmungen nicht angetreten werden, so besteht ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, da hierbei um höhere Gewalt handelt und zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt.


OLG Frankfurt - Az: 16 U 49/04

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