Flug zum Firmentarif - keine EU-Ausgleichszahlung

Reiserecht

Nach Art. 3 Abs. 3 der VO gelten die Regelungen der VO (EG) 261/2004 nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist, wohl aber für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrt- oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.

Der Ausschlussgrund setzt also zum Einen voraus, dass der Tarif für die Öffentlichkeit nicht verfügbar ist, zum Anderen muss er auch reduziert sein.

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Leider war lein Fall etwas komplizierter aber ich habe einen sehr guten Überblick über die Rechtslage erhalten

Mohamed Elias Zarg Ayouna, Köln

Sehr ausführliche und sehr gut verständliche Beratung.
Besser gehts nicht.
Werde bei Bedarf auf jeden Fall AnwaltOnline wieder in ...

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