Auch ein Reisender, der den Rollstuhlservice des Flughafens nutzt, muss dafür Sorge tragen, dass er rechtzeitig am Abfluggate erscheint. Sofern er sich verspätet, weil der Rollstuhlservice zu langsam war und deshalb seinen Flug verpasst, so kann er keine
EU-Ausgleichszahlung verlangen. Der angebotene Rollstuhlservice ist nicht Sache der Airline sondern des Flughafens.