Sichere Landung unmöglich - Anspruch auf Ausgleichszahlung?

Reiserecht

Im vorliegenden Fall war es zu einer Flugannullierung gekommen. Die Begründung der Fluggesellschaft: Aufgrund von Rutschgefahr habe das Flugzeug auf der einzigen Landebahn des Flughafens nicht sicher landen können. Somit habe ein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen, der einer EU-Ausgleichszahlung entgegenstehe.

So einfach machte es das Gericht der Fluggesellschaft jedoch nicht. Es sei vielmehr erforderlich, dass bewiesen wird, dass eine sicherer Landung nicht möglich war. Gelingt dieser Nachweis - wie vorliegend - nicht, so steht dem Fluggast eine Ausgleichszahlung nach der FluggastrechteVO zu.


AG Frankfurt/Main, 09.12.2015 - Az: 29 C 2878/14 (21)

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