Verpflichtung zur Abfertigung nur bis 30 Minuten vor Abflug
Reiserecht
Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, 30 Minuten vor Abflug am Schalter erschienene Passagiere abzufertigen. Erscheint der Passagier nach Schließung des Schalters und zu spät, so muss dieser nicht erneut geöffnet werden. Dies gilt auch dann, wenn durch den Flughafenbetreiber ein Ausruf veranlasst wurde, der Flug noch auf der Anzeigentafel ausgewiesen ist oder der Abflug des Fluges sich verspätet.