Flugannullierung - Mitteilung über Reisebüro

Reiserecht

Eine Fluggesellschaft kann einen Reisenden auch über das Reisebüro über die Annullierung eines Flugs unterrichten. Erfolgt die Mitteilung mindestens zwei Wochen vor dem Abflug, so besteht kein Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung.

Die einseitige Abänderung der Leistungszeit, bzw. die Mitteilung zu der vereinbarten Leistungszeit nicht zu leisten stellt eine Pflichtverletzung gemäß § 280 I S.1 BGB dar.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.974 Beratungsanfragen

Vielen Dank, das war schnell .

Joachim D., Rastatt

Sehr schnelle Rückmeldung und unkomplizierte Abwicklung.
Die Rechtsauskunft war sehr umfassend und auch für Laien gut verständlich. Wir sind ...

Verifizierter Mandant