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Flugstornierung - Passagier erhält ersparte Aufwendungen und Erlös durch Ticketweiterverkauf
Reiserecht
Im Falle der Stornierung eines Flugtickets vor Reisebeginn kann der Fluggast die hierdurch ersparten Aufwendungen sowie den Erlös durch Ticketweiterverkauf von der Fluggesellschaft verlangen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Rückforderung in den AGB der Fluggesellschaft ausgeschlossen ist, da eine solche Klausel gem. §§ 308 Nr. 7, 309 Nr. 5 BGB unwirksam ist.
Die Fluggesellschaft kann zwar zunächst grundsätzlich die vereinbarte Vergütung (also den Flugpreis) verlangen. Sie muss sich dann aber dasjenige anrechnen lassen, was die Fluggesellschaft infolge der Vertragskündigung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
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