Eine Buchungsbestätigung nach EGVO Nr.261/2004 ist definiert als der Umstand, dass der Fluggast über einen Beleg verfügt, aus dem hervorgeht, dass die Buchung von dem Luftfahrtunternehmen oder dem Reiseunternehmen akzeptiert und registriert worden ist. Die Verordnung stellt damit nicht auf eine Bestätigung durch den ausführenden Luftfahrtunternehmer ab, sondern lässt auch Bestätigungen durch
Reiseveranstalter ausreichen. Nachdem es sich bei der VO (EG) 261/2004 um eine Verordnung zum Schutz der Fluggäste handelt und der EuGH stets betont, dass ein hohes Schutzniveau zu sichern ist, wäre jegliche andere Handhabung auch für den Fluggast unzumutbar.
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