Versehentliche Mitteilung über Flugannullierung

Reiserecht

Im vorliegenden Fall wurde einem Flugreisenden von seinem Online-Buchungs-Portal versehentlich und fälschlich mitgeteilt, dass der ursprüngliche Flug annulliert wurde, er deshalb über einen anderen Flughafen fliegen musste und zehn Stunden verspätet angekommen ist. Der Reisende hatte daraufhin einen anderen Flug genommen. In einem solchen Fall besteht ein Ausgleichsanspruch gem. Art. 7 I b der EGVO Nr.261/2004.

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