Flug storniert - 95% Erstattungsanspruch

Reiserecht

Es liegt eine werkvertragliche Bestellerkündigung vor, wenn der Fluggast einen Flug storniert. Sofern die Fluggesellschaft keine höheren Aufwendungen nachweisen oder eine Erstattung aufgrund vertraglicher Regelungen abwenden kann, so kann der Fluggast den Reisepreis zurückverlangen und die Fluggesellschaft darf gem. § 649 S.3 BGB lediglich einen Betrag i.H.V 5% des Flugpreises einbehalten.

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