Pauschalreise mit zwei unabhängigen Flugbuchungen

Reiserecht

Vorliegend ging es um die Frage von Ausgleichsansprüchen und einen verpassten Weiterflug in Frankfurt. Die beiden von unterschiedlichen Luftfahrtgesellschaften durchgeführten Flüge Hannover - Frankfurt am Main und Frankfurt am Main - Male hatten flugrechtlich überhaupt nichts miteinander zu tun. Die Flüge sind auch nicht über ein sog. Code-Sharing verknüpft gewesen. Die Verknüpfung dieser beiden unabhängigen Flüge erfolgte ausschließlich durch den Reiseveranstalter im Rahmen des Pauschalreisevertrages.

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