Der Beweis der rechtzeitigen Information der Passagiere über Flugannullierung

Reiserecht

Ein Ausschluss des Ausgleichsanspruchs kommt gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c Fluggastrechte-VO in Betracht, wenn das Luftfahrtunternehmen die Fluggäste mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung unterrichtet hat. Für die rechtzeitige Mitteilung ist das Luftfahrtunternehmen in der Beweislast.

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