- Reiserecht
- Urteile
Geänderte Flugzeiten bei einer Pauschalreise
Reiserecht
Wenn bei einer Pauschalreise die Flugzeiten geändert werden, so liegt darin ein Mangel vor, wenn die Grenze der Zumutbarkeit überschritten wird. Dies ist dann der Fall wenn statt wie ursprünglich geplant am Mittag erst um 1:10 Uhr in der Nacht angekommen wird. Erfolgt die Mitteilung über die Änderung der Flugzeit erst nach Reiseantritt, so ist diese nicht rechtzeitig erfolgt.
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