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Flugannullierung wegen Pilotenstreik - außergewöhnlicher Umstand?

Reiserecht

Wird eine Fluggesellschaft durch die eigenen Piloten bestreikt, so dass Flüge annulliert werden mussten, so liegt ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der EU-Ausgleichsverordnung vor. Von der Annullierung betroffene Reisende haben somit keinen Ausgleichsanspruch, die Fluggesellschaft ist von der Verpflichtung zur Zahlung freigeworden.

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