Versuch des Abhebens ist kein Abflug!

Reiserecht

Abgeflogen ist ein Flugzeug allenfalls dann, wenn es bereits "fliegt", also sich in der Luft befindet. Der Versuch des Abhebens eines Flugzeugs von der Startbahn ist daher kein Abflug.

Grund für den Fehlstart: Eine Fehleinstellung der Höhenruderanzeige. Dies ist ein technischer Defekt und daher kein außergewöhnlicher Umstand i.S.d. Art. 5 III VO 261/2004/EG.


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