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Abflugverspätung - Ausgleichszahlung?
Reiserecht
Im vorliegenden Fall erreichten die Fluggäste Ihr Reiseziel mit einer 19-stündigen Verspätung und forderten von der Fluggesellschaft die entsprechende Ausgleichszahlung. Die Fluggesellschaft wand ein, es hätten außergewöhnliche Umstände vorgelegen, so dass keine Zahlungspflicht besteht.
Vor Gericht unterlag die Fluggesellschaft. Fluggäste verspäteter Flüge sind im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruches den Fluggästen annullierter Flüge gleichzustellen. Voraussetzung ist jedoch eine Verspätung von mindestens drei Stunden. Grund für die Verspätung war nach Angabe der Fluggesellschaft eine defekte Höhenruderanzeige.
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