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Auch ohne Vorlage der Kreditkarte darf mitgeflogen werden!

Reiserecht

Im vorliegenden Fall hatte eine Kundin ihr Flugticket im Internet gebucht und per Kreditkarte gezahlt. Da zwischen Buchung und Abflug aus Sicherheitsgründen ein Austausch der Kreditkarte durch die ausgebende Bank erfolgt war, war die Kundin nicht mehr im Besitz der für die Buchung verwendeten Kreditkarte. Folglich konnte sie diese am Check-In Schalter nicht vorlegen. Die Fluggesellschaft verweigerte daher die Beförderung. Selbst eine vorgelegte Kreditkartenrechnung akzeptierten die Mitarbeiter der Airline nicht als Beleg. Daher sah sich die Kundin gezwungen, auf einen zwei Tage später stattfindenden Flug umzubuchen (Gebühr: EUR 50,00). Vor Gericht kam die Fluggesellschaft mit dieser Haltung nicht durch. Die AGB-Klausel, die die Vorlage der Kredit- oder Debitkarte verlangt, darf nicht mehr verwendet werden. Bei einer Kreditkarte handelt es sich um ein Zahlungsmittel, aber keine für den Antritt eines Fluges notwendige Reiseunterlage. Die Nichtvorlage berechtige die Fluggesellschaft daher nicht, einen gebuchten Flug zu verweigern und den geschlossenen Vertrag nicht einzuhalten. Die Folge: Die Fluggesellschaft musste der Kundin Schadenersatz zahlen.


LG Frankfurt/Main, 27.01.2011 - Az: 2 24 O 142/10

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