- Reiserecht
- Urteile
Hinflug nicht angetreten - Rückflug trotzdem möglich!
Reiserecht
Sehen die AGB einer Fluggesellschaft vor, daß ein Flugschein seine Gültigkeit verliert, wenn nicht alle Flugcoupons vollständig und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge ausgenutzt werden, so liegt ein Verstoß gegen § 307 Abs. 2 BGB vor. Die Klausel ist daher unwirksam.
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Heinrich, Bad Laasphe
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Petra Vettel
P.V.