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Zurückgenommene Lastschrift - keine Gebühr von 50 EURO!
Reiserecht
Wird eine Lastschrift zurückgenommen, so darf Germanwings dem Kunden hierfür keine 50 EURO Bearbeitungsgebühr berechnen. Zwar steht der Fluggesellschaft ein Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu, hier darf aber nur berücksichtigt werden, was in etwa an Bankgebühren anfällt.
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Leo Wollner, München
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