EU-Fluggastrecht gilt auch auf Pauschalreisen

Reiserecht

Auch dann, wenn Flüge im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden und sich die Abflugzeiten ändern, gelten die Rechte für Fluggäste (Artikel 7 der EU-Verordnung 261/2004).

Die EU-Verordnung unterscheidet nicht zwischen Reiseveranstalter und Fluggesellschaft.

Kommt es zu einer Änderung von An- oder Abreise durch den Veranstalter, so kann der Reisende die gleichen Rechte (Ausgleichszahlung) wie bei Verlegung des Fluges durch das Luftfahrtunternehmen geltend machen.


AG Rüsselsheim, 06.01.2006 - Az: 3 C 1127/05

Verfahrensgang: LG Darmstadt, 12.07.2006 - Az: 21 S 20/06

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