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Deutsche Fluggesellschaft zugesichert – spanische erhalten

Reiserecht

Wurde einem Reisenden bei Buchung vom Reisebüro zugesichert, daß der Flug mit einer deutschen Fluggesellschaft durchgeführt werden würde, kann unter Umständen den Reisevertrag kündigen, wenn das bereitgestellte Flugzeug einer spanischen Fluggesellschaft angehört. Dies gilt auch dann, wenn die ausländische Fluggesellschaft ein Tochterunternehmen einer deutschen Gesellschaft ist und die Flugzeuge in Deutschland gewartet werden.
Vorliegend hatte der Reisende bei Buchung deutlich gemacht, aufgrund früherer negativer Erlebnisse nicht mit einer ausländischen Gesellschaft fliegen zu wollen. Daher stellte die Beförderung nach Ansicht des Gerichts einen erheblichen (subjektiven) Reisemangel dar, der den Reisenden berechtigt, den Reiseantritt zu verweigern und den Reisepreis zurückzuverlangen.


LG Köln - Az: 11 S 200/99

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