Neben den Hauptproblemen von
annullierten oder
verspäteten Flügen gibt es noch zahlreiche weitere Fragestellungen und Probleme. So ändert manche Fluggesellschaft die Abflugzeit eigenmächtig,
Gepäck geht
verloren oder wird beschädigt und auch wird so mancher Anschlussflug verpasst.
Es kommt vor, dass Passagiere rechtzeitig am Abfertigungsschalter sind und eine gültige Buchung und gültige Reisedokumente haben und die Fluggesellschaft dennoch die Beförderung wegen Überbuchung oder aus betrieblichen Gründen verweigert. Hier besteht Anspruch auf Entschädigung, wahlweise Erstattung, anderweitige Beförderung oder Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt sowie Unterstützung.
Wird ein Sitzplatz in einer niedrigeren Klasse zugewiesen (Herabstufung), besteht je nach Flugstreckenlänge Anspruch auf Erstattung von 30 - 75% des Flugpreises.
Wurde ein Anschlussflug (schuldlos) verpasst und kommt es daher zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort, besteht Anspruch auf
Entschädigung.
Geht aufgegebenes Gepäck verloren, wird es beschädigt oder kommt es
verspätet an, ist die Fluggesellschaft haftbar. Es besteht Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch einen am Gepäckstück selbst vorliegenden Defekt entstanden ist.
Wenn Handgepäck beschädigt wird, ist die Fluggesellschaft haftbar, wenn sie den Schaden verursacht hat.
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