Ferienhaus - Kündigen, wenn die Küche ein Saustall ist?

Reiserecht

Vorliegend war ein Ferienhaus mit Küche gebucht. Zwar war die Funktionsfähigkeit der Küche gegeben, aber stark verdreckt. Die Reisenden waren entsetzt und kündigten. Vor Gericht ging es um die Frage, ob die Kündigung zulässig war. Das Gericht sah die Beeinträchtigung der verdreckten Küche nicht als erheblich genug an, um die Kündigung zu rechtfertigen. Schließlich ist der Schwerpunkt eines Urlaubs nicht die Speisenzubereitung und -einnahme in der Küche.
Angesichts der Größe des Hauses war damit zu rechnen, dass sich nicht nur ausschließlich Familien dort aufhielten, sondern auch größere Personengruppen. Die Nichtbehebung von Vormieterspuren ist kein Reisemangel, wenn das Ferienhaus generell häufiger von einer größeren Anzahl von Personengruppen benutzt wird.


AG Münster, 17.06.2010 - Az: 61 C 4000/08

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