Stornierung einer Ferienwohnung kann Anzahlung kosten!

Reiserecht

Hat ein Urlauber eine Ferienwohnung gemietet und dafür eine vereinbarte Anzahlung entrichtet, kann er diese Anzahlung nicht mehr zurückverlangen, wenn er aus eigenen Gründen vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt.
Ob die Klausel gültig ist oder nicht, war in diesem Fall unerheblich - in beiden Fällen bestand kein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung. Sofern es sich um eine wirksame Klausel handelte, so durfte der Vermieter die Anzahlung einbehalten. War die Klausel hingegen unwirksam, so ergab sich das Recht zum Einbehalten der Anzahlung aus § 535 BGB,

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Hans-Jürgen Lankau, Hess.-Lichtenau