Modernisiertes Ferienhaus mit zwanzig Jahre altem Bad?

Reiserecht

Im vorliegenden Fall wurde ein Ferienhaus im Reiseprospekt als modernisiert beschrieben. Das Bad war jedoch bereits zwanzig Jahre alt und wies erhebliche Mängel auf. Darüber hinaus war die Schlafkammer lediglich durch einen Perlenvorhang von der Küche getrennt. Dies stellt eine erhebliche Abweichung von der Beschreibung dar, die zur Minderung des Reisepreises i.H.v. 20% berechtigt.


AG Neuruppin, 04.09.2007 - Az: 43 C 6/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de) *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.956 Beratungsanfragen

Hervorragende, kompetente und zügige Bearbeitung.

Verifizierter Mandant

Die Möglichkeit, sich hier anwaltlich beraten zu lassen, kann ich uneingeschränkt weiter empfehlen. Ich habe sehr schnell Antworten auf meine Fragen ...

Verifizierter Mandant