Nur noch mit dem Tierpass ins Ausland

Reiserecht

Seit Juli 2004 müssen alle Hunde, Katzen und Frettchen auf Auslandsreisen innerhalb der Europäischen Union einen EU-einheitlichen Tierpass mit sich führen. Darin wird amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist. Über das einheitliche Muster dieses Dokumentes hat die Europäische Kommission heute ihre Entscheidung getroffen. Der standardisierte Ausweis erleichtert das Mitführen von Haustieren bei der Einreise, weil dadurch die unterschiedlichen Bescheinigungen entfallen, die die einzelnen Mitgliedstaaten bislang fordern.

Der neue Pass ist künftig die einzige Bedingung, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie innerhalb der Europäischen Union reisen. Für Irland, Schweden und Großbritannien gelten jedoch in den nächsten fünf Jahren noch Zusatzregeln.

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Letzte Änderung: 01.07.2018

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