Bessere Haftungsregelungen zugunsten Seereisender

Reiserecht

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Entscheidung des Rates vorgelegt, durch die alle EU-Mitgliedstaaten Vertragsparteien der neuen Übereinkunft der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) über Vorschriften zur Haftung von Seeverkehrsunternehmen gegenüber Seereisenden werden. "Die Entschädigung von Seereisenden in der EU wird dadurch entscheidend verbessert," betonte Loyola de Palacio, Vizepräsidentin und für Energie und Verkehr zuständiges Mitglied der Kommission, "da die geltenden Vorschriften in der EU sehr unterschiedlich sind und manche Mitgliedstaaten nur sehr begrenzte Entschädigungen bei Tod oder Verletzung von Seereisenden vorsehen."

Das neue Protokoll von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See (das "Athener Protokoll") wurde am 1. November 2002 angenommen. Es behebt einige wichtige Lücken in den Vorschriften bezüglich der Haftung von Beförderern von Seereisenden auf internationaler Ebene. Das neue Athener Protokoll entspricht allen Anforderungen, die letztes Jahr von der Kommission aufgestellt worden waren. Es wird jetzt vorgeschlagen, dass alle EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2005 diesem neuen Protokoll als Vertragspartei beitreten.

Das Athener Protokoll ist für Europa in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Erstens ist die angemessene Entschädigung von Seereisenden, das Kernstück des Protokolls, ein wesentliches Ziel der EU-Politik im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr, wie in der Mitteilung der Kommission zur Verbesserung der Sicherheit von Fahrgastschiffen in der Gemeinschaft (siehe IP/02/502) dargelegt wurde. Eine solche Regelung muss innerhalb der EU in naher Zukunft getroffen werden. In der Mitteilung wurden wesentliche Elemente angeführt, die Teil einer praktikablen Haftungsregelung bezüglich Seereisenden sein sollten. Die Kommission skizzierte darin substanzielle Fragen, unter anderem Art und Umfang der Haftung von Beförderern sowie Mindestversicherungspflichten, die in der vorhergehenden Fassung des Athener Übereinkommens unzureichend geregelt waren. Wünschenswert ist auch, dass eine EU-Regelung im umfassenderen Zusammenhang einer internationalen Regelung für die Haftung gegenüber Seereisenden erfolgt.

Zweitens unterliegen Teile des Protokolls der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Union, sodass die Europäische Union vor den Mitgliedstaaten Vertragspartei werden muss. "Das Athener Protokoll ist das erste IMO-Regelwerk, das die Möglichkeit vorsieht, dass die Europäische Union Vertragspartei wird. Wir müssen sicherstellen, dass wir unserer internationalen Verantwortung sichtbar und schnell nachkommen, damit die Mitgliedstaaten anschließend ihren Part übernehmen können", sagte Vizepräsidentin de Palacio.

Um eine einheitliche Regelung für die Fahrgasthaftung zu erreichen und sie in der EU umfassend durchzusetzen, muss das Athener Protokoll durch eine Verordnung in EU-Recht überführt werden. Vor 2004 wird die Kommission auch eine Verordnung vorschlagen, mit der die Bestimmungen des Protokolls zur Haftung bei Tod und Verletzung von Seereisenden umgesetzt werden, wodurch die Vorschriften in der gesamten Europäischen Union harmonisiert werden.

Veröffentlicht: 01.11.2002

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