Reklamation - aber richtig!

Reiserecht

In der Regel wird der Südseetraum per Katalog beim Reiseveranstalter gebucht. Dort findet der Erholungsuchende vollmundige Beschreibungen der Reiseziele, geschmückt mit Fotografien einladender Hotels.

Häufig aber sieht die Realität dann anders aus: Baustelle statt Meerblick, Discolärm statt erholsamer Ruhe, Minimalverpflegung statt opulentem Buffet. Jahr für Jahr beschweren sich rund eine halbe Million Urlauber über verpatzte Ferien. Ihre Klagen werden aber von den Gerichten in 85% der Fälle abgewiesen. Grund dafür sind in der Regel versäumte Fristen oder die mangelnde Beweisbarkeit der vorgetragenen Missstände. Wer sein Geld mit Erfolg einklagen will, sollte folgendes beachten:

1. Eventuelle Mängel stets zumindest auch dem Reiseleiter, und nicht etwa ausschließlich dem Hotel- oder Flugpersonal, vor Ort melden und sofort Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Die Länge der Frist bemisst sich nach der Schwere der Beeinträchtigung sowie der Gesamtlänge des Urlaubes. Um die Mängelrüge später beweisen zu können, empfiehlt sich die schriftliche Rüge sowie deren Übergabe vor Zeugen.

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Letzte Änderung: 01.07.2018

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