Die Kommission hat eine Verordnung mit einer Liste von Gegenständen verabschiedet, die auf Flügen ab einem Flughafen in der Europäischen Union verboten sind. Die neue Vorschrift verpflichtet die nationalen Behörden außerdem, Fluggäste noch vor Ende des Abfertigungsvorgangs über den Inhalt dieser Liste zu unterrichten. Die Liste könnte beispielsweise im Abfertigungsbereich eines Flughafens ausgehängt werden und den Fluggästen die Möglichkeit geben, die aufgeführten Gegenstände anderweitig unterzubringen, z. B. im aufzugebenden Gepäck, und so ihre Einbehaltung an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.
Die Liste verbotener Gegenstände ist nicht vollständig, da stets neue Arten von Waffen als potenziell gefährlich erkannt werden können. Beabsichtigt dagegen eine zuständige Behörde das Verbot eines Gegenstands, der nicht in der EU-Liste aufgeführt ist, so sollte sie die Fluggäste noch vor der Abfertigung davon in Kenntnis setzen. Selbstverständlich sind die Vollzugsbehörden weiterhin berechtigt, nicht aufgeführte Gegenstände auf der Grundlage einer ortsbezogenen Risikobewertung einzubehalten, wenn diese für potenziell gefährlich gehalten werden.
Dennoch dürfte die neue Kommissionsverordnung sicherstellen, dass für die meisten Fluggäste und die meisten Gegenstände ein transparenteres und somit verständlicheres System zur Anwendung kommt als bisher.
Die Kommission hat außerdem eine ähnliche, wenn auch kürzere Liste von Gegenständen verabschiedet, die im Frachtraum von Flugzeugen (d. h. im aufgegebenen Gepäck der Fluggäste) verboten sind. Ferner wurden gemeinsame Regeln für anderweitig verbotene Gegenstände festgelegt, die von Bediensteten in Sicherheitsbereichen verwendet werden. Dazu zählt auch Werkzeug für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten.
Die Kommission wird diese Liste mit Unterstützung eines Ausschusses dem Vertreter der Mitgliedstaaten angehören, rasch auf den neuesten Stand bringen.
Folgende Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden:
a) Gewehre, Feuerwaffen & Waffen
Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.)
Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/ Zielgeräte)
Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen
Signalpistolen
Startpistolen
Spielzeugpistolen aller Art
Druckluftwaffen
Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistole
Armbrüste
Katapulte
Harpunen und Harpunenabschussgeräte
Viehtötungsapparate
Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte
Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren.
b) Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte
spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
Äxte und Beile
Pfeile und Wurfpfeile
Kanthaken
Harpunen und Speere
Eispickel
Schlittschuhe
alle Feststell- oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge
Messer, einschließlich Ritualmesser, mit Klingenlänge über 6 cm, aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen.
Fleischerbeile
Macheten
Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)
Säbel, Schwerter und Degen
Skalpelle
Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm
Ski- und Wanderstöcke
Wurfsterne
Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.
c) Stumpfe Instrumente
jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:
Baseball- und Softball-Schläger
Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam - z.B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke
Cricketschläger
Golfschläger
Hockeyschläger
Lacrosseschläger
Kayak- und Kanupaddel
Skateboards
Billiardstöcke
Angelruten
Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts
d) Sprengstoffe und brennbare Stoffe
alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:
Munition
Sprengkapseln
Detonatoren und Zünder
Sprengstoffe und Explosivkörper
Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
Granaten aller Art
Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff - in großen Mengen.
Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk ("party poppers") und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen)
Überallzündhölzer
Rauchkanister oder Rauchpatronen
Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol.
Farbe in Sprühdosen
Terpentin und Farbverdünner
Alkoholische Getränke von mehr als 70% vol.
e) Chemische und toxische Stoffe
alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:
Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können
ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor
Abwehr- oder Betäubungssprays - z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas
Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope
Gifte
Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren
spontan entzündliches oder brennbares Material
Feuerlöscher
Folgende Gegenstände dürfen sich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden:
Sprengstoffe, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen und Sprengstoffe
Gase: Propan, Butan
Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol
Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln
Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien
Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut
Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope
Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien
Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben
Letzte Änderung:
01.07.2018