In Passagierflugzeugen verbotene Gegenstände

Reiserecht

Die Kommission hat eine Verordnung mit einer Liste von Gegenständen verabschiedet, die auf Flügen ab einem Flughafen in der Europäischen Union verboten sind. Die neue Vorschrift verpflichtet die nationalen Behörden außerdem, Fluggäste noch vor Ende des Abfertigungsvorgangs über den Inhalt dieser Liste zu unterrichten. Die Liste könnte beispielsweise im Abfertigungsbereich eines Flughafens ausgehängt werden und den Fluggästen die Möglichkeit geben, die aufgeführten Gegenstände anderweitig unterzubringen, z. B. im aufzugebenden Gepäck, und so ihre Einbehaltung an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.

Die Liste verbotener Gegenstände ist nicht vollständig, da stets neue Arten von Waffen als potenziell gefährlich erkannt werden können. Beabsichtigt dagegen eine zuständige Behörde das Verbot eines Gegenstands, der nicht in der EU-Liste aufgeführt ist, so sollte sie die Fluggäste noch vor der Abfertigung davon in Kenntnis setzen. Selbstverständlich sind die Vollzugsbehörden weiterhin berechtigt, nicht aufgeführte Gegenstände auf der Grundlage einer ortsbezogenen Risikobewertung einzubehalten, wenn diese für potenziell gefährlich gehalten werden.

Dennoch dürfte die neue Kommissionsverordnung sicherstellen, dass für die meisten Fluggäste und die meisten Gegenstände ein transparenteres und somit verständlicheres System zur Anwendung kommt als bisher.

Die Kommission hat außerdem eine ähnliche, wenn auch kürzere Liste von Gegenständen verabschiedet, die im Frachtraum von Flugzeugen (d. h. im aufgegebenen Gepäck der Fluggäste) verboten sind. Ferner wurden gemeinsame Regeln für anderweitig verbotene Gegenstände festgelegt, die von Bediensteten in Sicherheitsbereichen verwendet werden. Dazu zählt auch Werkzeug für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten.

Die Kommission wird diese Liste mit Unterstützung eines Ausschusses dem Vertreter der Mitgliedstaaten angehören, rasch auf den neuesten Stand bringen.

Folgende Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden:

a) Gewehre, Feuerwaffen & Waffen

Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:

Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.)

Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen

Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/ Zielgeräte)

Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen

Signalpistolen

Startpistolen

Spielzeugpistolen aller Art

Druckluftwaffen

Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistole

Armbrüste

Katapulte

Harpunen und Harpunenabschussgeräte

Viehtötungsapparate

Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte

Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren.

b) Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte

spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:

Äxte und Beile

Pfeile und Wurfpfeile

Kanthaken

Harpunen und Speere

Eispickel

Schlittschuhe

alle Feststell- oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge

Messer, einschließlich Ritualmesser, mit Klingenlänge über 6 cm, aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen.

Fleischerbeile

Macheten

Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)

Säbel, Schwerter und Degen

Skalpelle

Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm

Ski- und Wanderstöcke

Wurfsterne

Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.

c) Stumpfe Instrumente

jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:

Baseball- und Softball-Schläger

Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam - z.B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke

Cricketschläger

Golfschläger

Hockeyschläger

Lacrosseschläger

Kayak- und Kanupaddel

Skateboards

Billiardstöcke

Angelruten

Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts

d) Sprengstoffe und brennbare Stoffe

alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:

Munition

Sprengkapseln

Detonatoren und Zünder

Sprengstoffe und Explosivkörper

Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern

Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände

Granaten aller Art

Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff - in großen Mengen.

Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk ("party poppers") und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen)

Überallzündhölzer

Rauchkanister oder Rauchpatronen

Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol.

Farbe in Sprühdosen

Terpentin und Farbverdünner

Alkoholische Getränke von mehr als 70% vol.

e) Chemische und toxische Stoffe

alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:

Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können

ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor

Abwehr- oder Betäubungssprays - z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas

Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope

Gifte

Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren

spontan entzündliches oder brennbares Material

Feuerlöscher

Folgende Gegenstände dürfen sich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden:

Sprengstoffe, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen und Sprengstoffe

Gase: Propan, Butan

Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol

Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln

Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien

Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut

Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope

Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien

Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben

Quelle: PM der EU Komission

Letzte Änderung: 01.07.2018

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