Kerosinzuschläge zurückfordern

Reiserecht

Die im Jahr 2000 unberechtigt verlangten Kerosinzuschläge können noch bis zum 31.12.2004 bei den Reiseveranstaltern zurückverlangt werden.

Nach diesem Datum verjähren etwaige Ansprüche. Viele Veranstalter haben sich bereits bereit erklärt, die Beträge anstandslos zu erstatten.

Klauseln, nach denen bei gestiegenen Treibstoffkosten eine nachträgliche Erhöhung des Reisepreises möglich sei, hat der BGH für unzulässig erklärt.

Betroffene sollten Ihr Geld beim Reiseveranstalter schriftlich zurückverlangen.

Am besten beziehen Sie sich hierbei auf eines oder alle der folgenden Urteile:

Eine bereits gebuchte Reise kann nicht aufgrund gestiegener Kosten für Kerosin oder Gebühren nachträglich teurer gemacht werden. Punkt 6.3 der Geschäftsbedingugen von TUI und der damit zeitweise erhobene Kerosinzuschlag sind daher unwirksam. Dort heißt es allerdings nach wie vor: "Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt."

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Letzte Änderung: 01.07.2018

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