Wie kaum eine andere Branche wächst der Markt der Internetreisebuchungen. Gute Vergleichbarkeit der Angebote, authentischere Fotos als in den "schöngefärbten" Prospekten so manches Reiseveranstalters, Reservierung direkt am PC – viele Vorteile, die dafür sprechen, das Urlaubsdomizil von zu Hause aus per Internet zu buchen.
Über all den Vorteilen sollte der Kunde allerdings eventuelle "Haken" nicht vergessen. Im Folgenden soll Internetbuchern ein Überblick über rechtlich relevante Aspekte verschafft werden, die bei der Buchung via Internet unbedingt zu beachten sind.
Das spezielle Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, das Pauschalreisende in besonderem Maße schützen soll, gilt nicht, wenn der Kunde keine "Gesamtheit von Reiseleistungen" aus einer Hand bucht, sondern einzig und allein einen Vertrag über die ausgewählte Unterkunft - Hotel, Pension o.ä. - direkt mit dem Hotelbetreiber abschließt.
Handelt es sich um eine Unterkunft in Deutschland, kommt deutsches Recht zur Anwendung. Bei einer Hotelbuchung wird i.d.R. ein gemischter Vertrag – Miete, Dienstleistung und ggf. Werkvertrag – geschlossen. Treten in diesem Vertragsverhältnis Störungen auf, ist etwa das gebuchte Zimmer zu laut oder funktioniert die Dusche nicht, ist auf die Regelungen zurückzugreifen, die für den Vertragsbestandteil gelten, der betroffen ist.
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Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlichLetzte Änderung: 30.01.2019
Verifizierter Mandant
Jörg Hartmann, Mainz