EU-Osterweiterung – Welche Änderungen bringt sie für Reisen?

Reiserecht

Am 1. Mai 2004 sind zehn osteuropäische Länder der Europäischen Union beigetreten:  Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und der griechische Teil Zyperns. Für diese Länder gelten als nunmehrige Mitgliedsländer der EU neue Reisebestimmungen.

Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen dargestellt werden:

Grenzkontrollen:

Vollständig entfallen werden Grenzkontrollen in den zehn Beitrittsländern vorerst nicht, da die Länder die Bedingungen des sogenannten "Schengener Abkommens" derzeit noch nicht erfüllen. Die Personenkontrollen sollen indes gelockert werden. Deutsche Staatsbürger benötigen zudem bei der Einreise in die Beitrittsländer ab sofort nur noch einen Personalausweis.

Warenverkehr:

Wegfallen sind ab dem 1. Mai aber die Warenkontrollen, da die genannten Länder mit der EU-Erweiterung zum europäischen Binnenmarkt gehören. Das bedeutet, dass Privatreisende grundsätzlich uneingeschränkt Waren aus den Beitrittsländern nach Deutschland einführen dürfen. Lediglich alkoholische Getränke, Kaffee und Tabak müssen weiterhin ab einer bestimmten Menge verzollt werden.

Bargeld:

An den Landeswährungen wird sich vorläufig nichts ändern. Der Euro wird in den Beitrittsländern nicht sofort als einheitliches Zahlungsmittel eingeführt. Zunächst müssen die Beitrittsländer nämlich die Stabilitätskriterien des Vertrages von Maastricht erfüllen. Hierzu gehört beispielsweise ein fester Wechselkurs der jeweiligen Währung zum Euro über mindestens zwei Jahre.

Krankenschein:

Reisende sollten nach wie vor bei allen Reisen in die EU-Länder den Auslandskrankenschein nicht vergessen. Insofern halten die gesetzlichen Krankenkassen das Formular E 111 bereit. Erst ab dem Jahr 2006 soll eine europäische Krankenversichertenkarte eingeführt werden. Selbstverständlich kann auch nach wie vor eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Autovermietungen:

Bei den Autovermietungen wird sich auch nach der EU-Osterweiterung nichts ändern. Je nach Vermieter werden bestimmte Automarken oder Wagenklassen wegen erhöhter Diebstahlgefahr nach wie vor nicht für Reisen nach Osteuropa vermietet. Insofern sind die jeweiligen Vertragsbedingungen der Autovermietung zu berücksichtigen.

Letzte Änderung: 14.09.2023

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