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Haftpflichtversicherung auf Reisen
Reiserecht
Grundsätzlich ergeben sich für einen Reisenden zwei Konstellationen:
Man hat bereits eine Privathaftpflicht oder nicht, was eigentlich eher ein selten vorkommender Fall ist. Sinn einer Haftpflichtversicherung ist es, für Schäden, die das Eigentum Dritter oder Dritte selbst betreffen, zu haften. Ein solcher Schutz ist sehr wichtig, da gesetzliche Ansprüche sich im Schadensfall in schwindelerregende (Millionen-)Höhe türmen können.
Eine private Haftpflichtversicherung versichert i.d.R. Auslandsreisen bis zu 6 Monaten (teilweise sogar bis zu 12 Monate) - die genaue Dauer sollte beim Versicherer in Erfahrung gebracht werden. Notwendig ist ein weltweiter Versicherungsschutz, der insbes. bei älteren Verträgen oft nicht gegeben ist. Besteht ein Versicherungsschutz für die Dauer der geplanten Reise, so gibt es keine Notwendigkeit, eine Reisehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dieses sollte jedoch unbedingt vor Reisebeginn mit der Versicherung geklärt werden.
Besteht kein Versicherungsschutz oder keine Haftpflicht, so sollte für die Reise eine Reisehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese ist i.d.R. Teil eines Versicherungspaketes.
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Letzte Änderung:
01.07.2018
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