Erkrankung während der Reise

Reiserecht

Wird der Reisende während der Reise krank, ohne dass der Reiseveranstalter dies zu verantworten hat, entstehen keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

Etwaige Rückbeförderungskosten muss der Reisende selbst tragen. Der Reisepreis muss bezahlt werden abzüglich etwaiger Ersparnisse des Veranstalters bei vorzeitiger Beendigung der Reise. Dasselbe gilt, wenn ein Mitreisender krank wird oder stirbt und dem Reisenden die Beendigung der Reise nicht mehr zugemutet werden kann.

Das finanzielle Risiko solcher Situationen kann durch eine Reisekosten - Abbruchversicherung abgedeckt werden. Wichtig ist, dass Reisekosten - Rücktrittsversicherungen häufig nur das Risiko abdecken, dass die Reise nicht angetreten werden kann, nicht aber das Risiko des Abbruchs einer bereits begonnenen Reise. Zum genauen Zeitpunkt des Reiseantritts gibt es inzwischen eine differenzierte Rechtsprechung. Es ist deshalb dingend zu empfehlen, beim Abschluss einer Versicherung den Versicherungsumfang genau zu prüfen.

Ist der Veranstalter für die Erkrankung verantwortlich, liegt ein Reisemangel vor, der dem Reisenden die entsprechenden Rechte gegen den Veranstalter gibt.

Letzte Änderung: 15.09.2023

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