Billigflieger - Schadenersatz wegen verspäteter Flüge

Reiserecht

„Flugpassagiere können 250 Euro Schadenersatz verlangen, wenn die Landung mehr als drei Stunden verspätet ist und die Airline hierfür verantwortlich gemacht werden kann. Verantwortlich ist dabei schon derjenige, der so schlecht organisiert ist, dass er kein Ersatzflugzeug beschaffen kann. Dies hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen, das für am Flughafen Berlin-Schönefeld startende oder landende „Billigflieger“ zuständig ist, in zwei aktuellen, rechtskräftigen Urteilen (Az. 9 C 552/10 vom 14.01.2011, Az. 9 C 560/10 vom 15.02.2011) entschieden“, erklärt Rechtsanwalt René Buscher.

Besonders vorteilhaft für Reisende sei, so Buscher, der die beiden Verfahren geführt hat, dass sie einen Schaden erst gar nicht nachweisen müssten. Vielmehr seien die 250 Euro eine von der EG-Fluggastverordnung für den Fall verschuldeter Flugausfälle angeordnete Pauschale, die laut Europäischem Gerichtshof (Urteile C-402/07 und C 432/07 vom 19. November 2009) auch bei über 3-stündigen Flugverspätungen gefordert werden könne.

Buscher weiter: „Die Airlines werden häufig einwenden, die Verspätung sei durch ein sogenanntes "unabwendbares Ereignis", zum Beispiel eine unvorhergesehene Beschädigung des Flugzeuges durch „Vogelschlag“ wie in den Verfahren vor dem AG Königs Wusterhausen, eingetreten und daher fehle es am erforderlichen Verschulden. Schon 2009 hat aber das Kammergericht Berlin hierzu entschieden, dass dieses Argument dann nicht greift, wenn aufgrund fehlender Vorhaltung keine Ersatzmaschine organisiert werden kann (Az. 8 U 15/09 vom 03.06.2009). Auch laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 12.11.2009) stellen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände dar, welche die Fluggesellschaft aus der Haftung entlassen. Das gilt selbst dann, wenn alle Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt wurden.“

Buscher abschließend: „Als Passagier sollte man seine Rechte kennen und konsequent gegenüber den Airlines umsetzen. Nur so wird es für diese irgendwann unattraktiv, mit zu geringem Personal- und Materialeinsatz und der Unkenntnis der Passagiere zu kalkulieren. Immer wenn eine Airline eine Verspätung von mehr als 3 Stunden oder den Ausfall eines Fluges verschuldet hat, bestehen gute Aussichten, einen pauschalen Schadenersatz von 250 Euro pro Fluggast zu erhalten. Bei einer 4-köpfigen Familie macht das immerhin 1.000 Euro aus.“

Sofern es Ihnen ähnlich ergangen ist, müssen Sie das Rad nicht neu erfinden. Sparen Sie sich das mühselige Aufsetzen eines Schreibens, dass die Airline möglicherweise versuchen wird zu ignorieren. Mit unserem Musterschreiben schaffen Sie klare Verhältnisse. Sollte sich die Fluggesellschaft doch quer stellen wollen, so haben Sie sowohl für den Fall einer Verspätung als auch für den Fall eines Flugausfalls eine erprobte Musterklage vorliegen, die Sie nur noch um Ihre Daten ergänzen müssen. Schneller können Sie eine Klage kaum vorbereiten.

Download Paket Anspruchsmuster

Das Paket umasst:
- Praxisortientiertes Musterschreiben um Ihren Anspruch bei der Fluggesellschaft geltend zu machen
- Musterklage bei Verspätung von mehr als 3 Stunden eines Fluges, den die Airline verschuldet hat
- Musterklage bei Ausfall eines Fluges, den die Airline verschuldet hat
- Das anonymisierte Urteil Az: 9 C 552/10

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Letzte Änderung: 14.09.2023

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