Der
Reisepreis muss im
Reisevertrag, im
Prospekt und in der
Reisebestätigung grundsätzlich als Endpreis, also einschließlich obligatorischer Nebenkosten und der Mehrwertsteuer in EURO angegeben werden. Die Angabe von bloßen Circa - Preisen ist nicht erlaubt. Gesonderte Vermittlungsgebühren dürfen nur verlangt werden, wenn die Buchung über ein vom Veranstalter unabhängiges
Reisebüro vorgenommen wird.
Häufig werden Flughafengebühren gesondert verlangt; dies ist in der Regel ebenfalls unzulässig.
Ausnahme:
"Ein "tagesaktuelles Preissystem", bei dem sich der Reiseveranstalter im Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge i.H.v. bis zu 50 EUR für jede Flugstrecke vorbehält, verstößt nicht gegen geltendes Preisrecht.
BGH Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 23/08".
Genau bestimmt sein müssen ferner die Höhe einer etwaigen Anzahlung und Höhe sowie Fälligkeit der Restzahlung.