- Reiserecht
- Tipps
Kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag nachträglich ändern?
Reiserecht
Grundsätzlich gilt auch im Reiserecht der schon von den alten Römern angewandte Rechtssatz „pacta sunt servanda“. Das heißt, dass Verträge so erfüllt werden müssen, wie sie abgeschlossen worden sind.
Allerdings kommt es – gerade auch im Reiserecht – nicht selten vor, dass sich die Verhältnisse, wie sie bei der Buchung gegeben waren, nachträglich geändert haben.
In einem solchen Fall haben Reiseveranstalter und Reisender natürlich immer die Möglichkeit einer einverständlichen Vertragsänderung oder -aufhebung. Darüber hinaus sieht das Gesetz in bestimmten Situationen aber auch das Recht der einseitigen Vertragsänderung durch den Reiseveranstalter oder den Reisenden vor.
Einseitige Änderung des Reisevertrags durch den Reiseveranstalter:
Preiserhöhungen infolge Kostensteigerungen
Reiseabsage
Änderung von im Reisevertrag enthaltenen Leistungen
Änderung des Abflugtermins
Letzte Änderung:
12.09.2023
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.244 Beratungsanfragen
Komme gerne Ggf. wieder auf Sie zurück. Ausgezeichnete Dienstleistung vielen Dank!
Friedrich Niessen, Much
Ich bin mit der gelieferten Beratung vollkommen zufrieden; sehr schnell bei Rückfragen und sehr zügig und umfassend in der Beantwortung der ...
Jürgen Nemack, Holzwickede