Reiseprospekt: Beispiele für erlaubte Formulierungen

Reiserecht

Die nachfolgenden Beschreibungen und Umschreibungen im Reisekatalog haben Gerichte für zulässig erachtet:

Angabe im Reiseprospekt Das kann der Reisende erwarten
Hotel für Unternehmungslustige
=
(ständige) Lärmbelastung etwa durch benachbarte Diskothek
Jugendliches Publikum
=
Nichts für Ruhesuchende
Sauber und zweckmäßig
=
wenig Komfort
Meerseite
=
kein unmittelbarer Blick zum Meer
Strand
=
auch Kiesstrand
Kurzer Transfer zum Flughafen
=
Belästigung durch startende und landende Maschinen
Idyllische Lage 
=
Einkaufs- und Vergnügungsmöglichkeiten zu Fuß nicht erreichbar
Direktflug
=
Zwischenlandungen sind möglich (da nicht als Non-Stop-Flug bezeichnet)
Gelegentliche Lärmbelästigungen
=
1 bis 2 Stunden Lärm (nicht dauernd)
Kinderfreundliches Haus
=
Kinderlärm
Schwerpunkt des Nachtlebens
=
Extreme nächtliche Aktivitäten und entspr. Lärm
Beheizbarer Swimmingpool
=
Keine Garantie, daß die Heizung an ist
Naturbelassener Hotelstrand
=
Ungepflegter Strand u.U. mit Abwasserzuläufen
Klimatisierbare Zimmer
=
Keine Garantie, daß die Klimaanlage an ist
Kontinentales Frühstück
=
Brot, Butter, Marmelade, Kaffee/Tee

Letzte Änderung: 11.09.2019

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.104 Beratungsanfragen

Ich hatte ein immenses Problem mit den jetzt vom Senat verordneten Corona-Maßnahmen (Maskenpflicht im Büro) und war schon recht verzweifelt wie ...

Sabine Graf, Berlin

Sehr kompetente Beratung und sehr freundlicher Kontakt! Alle meine Fragen wurden unverzüglich beantwortet. Ich habe diese Anwaltskanzlei (speziell ...

Susanne Klingenmaier, Schwäbisch Gmünd