Flugreisen: Verspätetes Gepäck

Reiserecht

PIR-Formular ausfüllen!

Ist es zu einem Verlust, einer Beschädigung oder Verspätung des Gepäcks gekommen, sollte bereits am Flughafen ein „Property Irregularity Report“ (PIR-Formular) ausgefüllt werden.

Das Formular liegt normalerweise an jedem Flughafenschalter bereit.

Bis wann muss die Fluggesellschaft informiert werden?

Der Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks ist innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei der Fluggesellschaft anzumelden, eine Gepäckverspätung spätestens 21 Tage nach Eintreffen des Gepäcks.

Wichtig ist, dass der Reisende einen konkreten Schaden nachweisen kann, etwa durch den Ersatzkauf dringend benötigter, im Fluggepäck befindlicher Gegenstände, Führung von Telefonaten usw. - daher sollten sämtliche Belege gesammelt werden.

Eine Schadenspauschalierung ist vom Gesetz nicht vorgesehen, ebenso wenig wie ein Schmerzensgeld als Ersatz eines nicht materiellen Schadens.

Diese Regelung gilt auch für Pauschalreisende, die den Verlust oder die Beschädigung dem Reiseveranstalter melden müssen.

Was kann der Betroffene verlangen?

Ist das Gepäck verspätet, so sind die notwendigen Anschaffungen von der Fluggesellschaft ersetzt werden.

Selbstverständlich ist Gepäckverspätung kein Shoppinggutschein - es darf nur erworben werden, was tatsächlich benötigt wird und den Wert des Kofferinhaltes nicht übersteigt.

Für Ansprüche des Reisenden bei der Verspätung von Fluggepäck innerhalb der EU sind die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens und der EU-VO 2027/97 maßgebend.

Zu den Ansprüchen des Betroffenen zählen die Kosten für Zahnbürste, nötigste Pflegemittel und Kleidungsstücke. Befanden sich im Koffer Arbeitsutensilien, so kann der Betroffene auch diese kaufen und sich die Kosten erstatten lassen.

Die Haftungsgrenze i.H.v. 1131 Sonderziehungsrechten (SZR) muss aber in jedem Fall beachtet werden, auf darüber hinausgehenden Kosten bleibt der Reisende in jedem Fall sitzen. Der genaue Betrag errechnet sich aus dem sogen. Sonderziehungsrecht das sich aus dem Tageskurs diverser Währungen berechnet, so dass die genaue Haftungsgrenze schwankt.

Kann die Fluggesellschaft die Haftung ablehnen?

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Letzte Änderung: 13.09.2023

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