[AnwaltOnline - Reiserecht März 2015]

Reiserecht

[AnwaltOnline - Reiserecht März 2015]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                                  März 2015 *
* von https://www.AnwaltOnline.org/                                     *
* ISSN: 1511-8975                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss ************************************************************************
*1* Interessante Urteile >> Keine EU-Ausgleichzahlung, wenn die Verspätung zu kurz ist!

Einzige in Betracht kommende Anspruchsgrundlage für den geltend
gemachten Zahlungsanspruch einer EU-Ausgleichszahlung sind die Art. 5
Abs. 1 lit. c, Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 7 Abs. 1 Satz 1 lit. b
VO/EG 261/2004 (sog. Fluggastrechte-Verordnung) in der Auslegung, wie
sie der EuGH in seinem Urteil vom 19.11.2009 dargelegt hat. Danach
besteht ein Anspruch von Flugpassagieren auf eine Ausgleichszahlung [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/reiserecht/urteile/13698/keine-eu-ausgleichzahlung-wenn-die-verspaetung-zu-kurz-ist

>> Gepäckverlust - wie muss die Schadensanzeige aussehen?

Will ein Reisender einen Gepäckverlust anzeigen, so ist die mündliche
Erklärung eines vor Ort per Computerniederschrift fristgemäß
aufgenommenen Damage-Reports nicht ausreichend. Nach Art. 31 Abs. 3 MÜ
muss jede Beanstandung schriftlich erklärt und innerhalb der dafür
vorgesehenen Frist übergeben oder abgesandt werden. Der Schadensreport
enthält keine Unterschrift, die dem Schrifterfordernis genügt. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/reiserecht/urteile/13699/gepaeckverlust-wie-muss-die-schadensanzeige-aussehen

>> Online-Buchung - Endpreis muss vorab genannt werden!

Der Anbieter eines Flugbuchungsvorgangs ist verpflichtet, den Vorgang im
Internet so zu gestalten, dass vor Eintritt in eine verbindliche Buchung
der Endpreis inklusive aller Gebühren für ein Zahlungsverfahren oder ein
Serviceentgelt mitgeteilt wird.
Unvermeidbare Kostenbestandteile wie Gebühren für die Zahlung mit
Kreditkarte oder bei Zahlung per Lastschrift sind ebenso [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/reiserecht/urteile/13700/online-buchung-endpreis-muss-vorab-genannt-werden

>> Biene im Pitot-Rohr eines Flugzeuges ist ein außergewöhnlicher Umstand

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage ob eine Ausgleichszahlung
wegen Flugverspätung zu zahlen war. Der Flug, für den eine planmäßige
Abflugzeit um 19:50 Uhr vorgesehen war, flog erst am folgenden Tag um
03:05 Uhr von dem Flughafen in Antalya ab. Die späteren Kläger erlitten
also durch diese Verspätung einen Zeitverlust von erheblich mehr als
drei Stunden. Zur Entlastung brachte die Fluggesellschaft vor, dass [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/reiserecht/urteile/13701/biene-im-pitot-rohr-eines-flugzeuges-ist-ein-aussergewoehnlicher-umstand

>> Anforderungen an die Gestaltung eines Bestell-Buttons für Reiseverträge

Die Einhaltung der §§ 312 g II, III BGB ist nicht nur für sog. Abofallen
geboten, sondern ist auf weitgehend alle Verträge, die im Internet
zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer eingegangen werden
können und eine entgeltliche Leistung von Seiten des Unternehmers
beinhalten, zu beziehen. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/reiserecht/urteile/14398/anforderungen-an-die-gestaltung-eines-bestell-buttons-fuer-reisevertraege

>> Nichtantritt einer Reise wegen einer Luxation eines künstlichen
Hüftgelenks

Eine Luxation (Gelenkverletzung, die durch übermäßigen, passiven,
unkontrollierten Gewalteinfluss) eines künstlichen Hüftgelenks eines
Versicherungsnehmers einer Reiserücktrittsversicherung ist als
unerwartete, schwere Erkrankung einzuordnen und der Versicherer hat für
die dadurch bedingten Kosten eines Reiserücktritts aufzukommen. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/reiserecht/urteile/15099/nichtantritt-einer-reise-wegen-einer-luxation-eines-kuenstlichen-hueftgelenks
Diese Urteile finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/reiserecht/urteile
************************************************************************ 250 Euro Schadenersatz wegen verspäteter Flüge

Flugpassagiere können 250 Euro Schadenersatz verlangen, wenn die Landung
mehr als drei Stunden verspätet ist und die Airline hierfür
verantwortlich gemacht werden kann. Verantwortlich ist dabei schon
derjenige, der so schlecht organisiert ist, dass er kein Ersatzflugzeug
beschaffen kann.

Unser Paket "Anspruchsmuster Billigflieger" umfasst:

- praxisortientiertes Musterschreiben um Ihren Anspruch bei der
Fluggesellschaft geltend zu machen
- Musterklage bei Verspätung von mehr als 3 Stunden eines Fluges, den
die Airline verschuldet hat
- eine Musterklage bei Ausfall eines Fluges, den die Airline verschuldet hat
- das anonymisierte Urteil Az: 9 C 552/10

https://www.anwaltonline.com/reiserecht/tipps/1450/billigflieger-schadenersatz-wegen-verspaeteter-fluege ************************************************************************
*2* Das Thema des Monats >> Nebel und die Flugannullierung

Auch dichter Nebel kann dazu führen, dass Flugzeuge nicht nach Plan
landen oder starten können - im Extremfall muss der Flug gestrichen
werden. Die Reisenden bleiben auf dem Boden - und das oftmals ohne
Anspruch auf Ausgleichzahlung. Denn sofern die Annullierung des
betroffenen Flugs nicht durch eine zumutbare Maßnahme zu verhindern war,
besteht kein solcher Anspruch. Was genau unter zumutbar zu verstehen
ist, dazu hat sich der BGH (Az: Xa ZR 96/09) ausgelassen:

Es wurde ein Flug von Ryanair von Jerez de la Frontera in Spanien nach
Hahn wegen Nebel annulliert, der Ersatzflug fand zwei Tage später statt.
Die Reisenden flogen dann auf eigene Faust am geplanten Abflugtag über
Madrid nach Frankfurt/Main und forderten von Ryanair die
Ausgleichszahlung sowie Ersatz der entstandenen Mehrkosten. Es sei ja
möglich und zumutbar gewesen, die betroffenen Fluggäste [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/reiserecht/tipps/1535/nebel-und-die-flugannullierung

>> Aktuelle Reisewarnungen

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die folgenden Länder:

Irak: Reisewarnung
Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Niger: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Syrien: Reise- und Sicherheitshinweis, Reisewarnung
Jemen: Reise- und Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amts
Demokratische Republik Kongo: Teilreisewarnung
Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Japan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung Fukushima)
Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise/
Teilreisewarnung
Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung
für den Gaza-Streifen
Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Burkina Faso: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Afghanistan: Reisewarnung
Libyen: Reisewarnung
Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung für die
georgischen Regionen Abchasien und Südossetien)
Somalia: Reisewarnung
Südsudan: Reisewarnung
Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Zentralafrikanische Republik: Reisewarnung
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Billigflieger - Schadenersatz von 250 Euro pro Fluggast bei Verspätung
Flugpassagiere können 250 Euro Schadenersatz verlangen, wenn die Landung
mehr als drei Stunden verspätet ist und die Airline hierfür
verantwortlich gemacht werden kann. Verantwortlich ist dabei schon
derjenige, der so schlecht organisiert ist, dass er kein Ersatzflugzeug
beschaffen kann.
Sofern es Ihnen ähnlich ergangen ist, müssen Sie das Rad nicht neu
erfinden. Sparen Sie sich das mühselige Aufsetzen eines Schreibens, dass
die Airline möglicherweise versuchen wird zu ignorieren. Mit unserem
Musterschreiben schaffen Sie klare Verhältnisse. Sollte sich die
Fluggesellschaft doch quer stellen wollen, so haben Sie sowohl für den
Fall einer Verspätung als auch für den Fall eines Flugausfalls eine
erprobte Musterklage vorliegen, die Sie nur noch um Ihre Daten ergänzen
müssen. Schneller können Sie eine Klage kaum vorbereiten.
https://www.anwaltonline.com/reiserecht/tipps/1450/billigflieger-schadenersatz-wegen-verspaeteter-fluege ************************************************************************
*3* Mehr von AnwaltOnline
  >> Verspätung bei Billigfliegern
Die Komplettlösung für 250 € Schadensersatz:
Ein praxisortientiertes Musterschreiben um Ihren Anspruch bei der
Fluggesellschaft geltend zu machen, Musterklage bei Verspätung von mehr
als 3 Stunden eines Fluges, den die Airline verschuldet hat, eine
Musterklage bei Ausfall eines Fluges, den die Airline verschuldet sowie
das betreffende anonymisierte Urteil Az: 9 C 552/10
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auf Ihr Recht und machen Sie bei Schwierigkeiten unseren Haftungscheck
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Grott, Münster

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