EU-Kommission will Rechte von Urlaubern stärken

Reiserecht

Ob Stornierung oder Schadensersatz: Die Europäische Kommission möchte Reisende besser schützen, wenn sie im Urlaub Probleme haben.

Sie hat am 09.07.2013 vorgeschlagen, die EU-Vorschriften für Pauschalreisen zu modernisieren. Die derzeit gültige Richtlinie aus dem Jahr 1990 bietet Verbrauchern, die Pauschalreisepakete beispielsweise mit Flug, Unterkunft und Mietwagen buchen, einen umfassenden Schutz, etwa bei Insolvenz eines Reiseveranstalters. Verbraucher buchen jedoch zunehmend maßgeschneiderte Pakete im Internet. Wenn diese von einer oder mehreren geschäftlich miteinander verbundenen Firmen angeboten werden, können sich die Verbraucher nicht sicher sein, ob sie im Ernstfall geschützt sind. Auch die Anbieter sind sich in solchen Fällen über ihre Verpflichtungen oft nicht im Klaren.

Mit der vorgeschlagenen Aktualisierung soll die Pauschalreise-Richtlinie deshalb vor allem an das digitale Zeitalter angepasst werden. Damit werden die dort enthaltenen Verbraucherschutzbestimmungen auch auf die 120 Mio. Verbraucher ausgeweitet, die individuelle Reisearrangements im Internet erwerben.

Mit der Reform werden nicht nur bestehende Schutzvorschriften auf individuelle Pauschalreisen ausgeweitet – sie enthält noch weitere Vorteile für Verbraucher und Unternehmen, wie zum Beispiel eine strengere Kontrolle von Zuschlägen: Der Gesamtpreis soll höchstens um 10% steigen dürfen. Preissenkungen sollen an die Verbraucher weitergegeben und die Stornierungsrechte verbessert werden. Etwa bei Naturkatastrophen oder Unruhen soll der Reisevertrag unter bestimmten Voraussetzungen sogar entschädigungsfrei storniert werden können. Außerdem sollen die Kunden Preissenkungen nicht nur bei Mängeln geltend machen können, sondern auch für immaterielle Schäden – insbesondere bei entgangener Urlaubsfreude. Wenn der Verkäufer, das Beförderungsunternehmen oder ein anderer Dienstleister während der Urlaubsreise Insolvenz anmeldet, sollen Kunden das Recht auf Erstattung der Reisekosten und gegebenenfalls Rückreise erhalten. Auch die Unternehmen werden von der neuen Regelung profitieren, da die Kommission veraltete Informationsanforderungen wie die Pflicht zum Nachdruck von Katalogen abschaffen und die grenzübergreifende Anerkennung der einzelstaatlichen Insolvenzschutzsysteme gewährleisten will.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM EU Kommission

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