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Mehr Rechte für Fluggäste

Reiserecht

Die Europäische Kommission will die Fluggastrechte in Europa weiter ausbauen.

Fluggesellschaften sollen ausdrücklich dazu verpflichtet werden, ihre Gäste regelmäßig und so früh wie möglich über die Umstände ihres verspäteten oder annullierten Fluges zu informieren, in jedem Fall spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit. Außerdem soll näher definiert werden, wann Fluglinien wegen "außergewöhnlicher Umständen" keinen Ausgleich zu zahlen brauchen.

"Es ist sehr wichtig, dass die Fluggastrechte nicht nur auf dem Papier bestehen. Wir alle müssen uns auf diese Rechte berufen können, wenn es wirklich darauf ankommt – nämlich wenn Probleme auftreten. Wir wissen, dass Fluggäste, die irgendwo festsitzen, vor allem einfach nach Hause wollen. Wir konzentrieren uns daher auf Information, Betreuung und effektive Weiterbeförderung. Dabei soll erreicht werden, dass die Fluggäste möglichst schnell an ihr Ziel gelangen, dass die Luftfahrtunternehmen aber auch Zeit erhalten, um die Probleme zu lösen", erklärte EU Kommissionsvizepräsident Siim Kallas.

Die Verspätungsdauer, ab der Passagiere einen Ausgleichsanspruch haben, soll bei allen EU-Flügen und internationalen Kurzstreckenflügen bis zu einer Entfernung von 3.500 Kilometern fünf Stunden betragen. Die Fluggesellschaften sollen dadurch hinreichend Zeit zur Lösung des betreffenden Problems erhalten und dazu bewegt werden, einen Flug durchzuführen anstatt ihn einfach zu annullieren. Die bisherige Spanne von drei Stunden ist meist zu kurz, um Ersatzteile oder eine Ersatzmaschine einzufliegen.

Die EU-Kommission fordert außerdem klare Beschwerdeverfahren. Die Fluggesellschaften sollen künftig höchstens eine Woche für eine Eingangsbestätigung und zwei Monate für die formelle Beantwortung der Beschwerde Zeit haben. Darüber hinaus schlägt die Kommission Maßnahmen zur Preistransparenz und für einen besseren Fluggastschutz im Fall der Insolvenz von Fluggesellschaften vor.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM EU Kommission

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