Fahrgastrechte: besserer Schutz für europäische Bürger, die mit dem Schiff reisen

Reiserecht

Zum Jahresende treten neue EU-Vorschriften in Kraft, nach denen die Fahrgäste im See- und Binnenschiffsverkehr überall in der Europäischen Union durch eine Reihe von Mindestrechten besser geschützt werden. Ab dem 31. Dezember haben Fahrgäste im Seeverkehr bei Verlust oder Beschädigung von Eigentum infolge eines Unfalls Anspruch auf Schadensersatz.

Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Siim Kallas, erklärte hierzu: „Wir halten unser Versprechen. Das Projekt, das wir vor einigen Jahren eingeleitet haben, ist so gut wie abgeschlossen - in Europa gibt es eine kohärente Politik in Bezug auf Fahrgastrechte, in die alle Verkehrsträger einbezogen sind. Ab jetzt können die 200 Millionen Menschen, die jedes Jahr mit dem Schiff reisen, den Schutz dieser neuen Bestimmungen in Anspruch nehmen.“

Fahrgäste im See- und Binnenschiffsverkehr in der EU, insbesondere behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, genießen ab heute ähnliche Rechte wie Fahrgäste im Luft- oder Eisenbahnverkehr. Zu diesen neuen Rechten gehören

  • angemessene und zugängliche Informationen für alle Fahrgäste, sowohl vor als auch während der Reise, sowie allgemeine Unterrichtung über die Rechte der Fahrgäste an den Terminals und an Bord der Schiffe;
  • angemessene Unterstützung (durch Bereitstellung von Snacks, Mahlzeiten, Erfrischungen und erforderlichenfalls Unterkunftsmöglichkeiten für bis zu drei Nächte mit einer Kostenerstattung von bis zu 80 EUR pro Nacht), falls das Schiff ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten Verspätung abfährt;
  • die Möglichkeit, zwischen Fahrpreiserstattung und anderweitiger Beförderung wählen zu können, falls das Schiff ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten Verspätung abfährt;
  • Entschädigung durch Fahrpreisnachlass (zwischen 25 % und 50 %) bei verspäteter Ankunft;
  • nichtdiskriminierende Behandlung und kostenlose bedarfsgerechte Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, sowohl an den Hafenterminals als auch an Bord der Schiffe, sowie finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung ihrer Mobilitätshilfen;
  • die Verpflichtung von Beförderern und Terminalbetreibern, Systeme zur Bearbeitung von Fahrgastbeschwerden einzurichten;
  • die Benennung unabhängiger nationaler Stellen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind und dazu gegebenenfalls auch Sanktionen verhängen.
Nach den Rechtsvorschriften der EU haben Fahrgäste, die von einem Unfall auf See betroffen sind, ab dem 31. Dezember 2012 darüber hinaus Anspruch auf
  • finanzielle Entschädigung bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Fahrzeugen oder Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung;
  • Vorschusszahlung (innerhalb von 15 Tagen) zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse bei Tod oder Körperverletzung;
  • direkte Inanspruchnahme des Versicherers des Beförderers bei Tod oder Körperverletzung;
  • Anspruch auf angemessene und verständliche Information über diese Rechte vor oder spätestens bei der Abfahrt.
Hintergrund

Bevor die Europäische Kommission vor vier Jahren beschloss, einen Vorschlag zu Fahrgastrechten im See- und Binnenschiffsverkehr vorzulegen, gab es weder internationale Übereinkünfte noch Rechtsvorschriften der EU, durch die für diesen Verkehrsträger allgemeine Rechte festgelegt wurden. Die EU hat bei den europäischen Verbrauchern bestimmte Erwartungen geweckt, weil sie bereits Vorschriften zum Schutz der Fahrgäste im Luft- und im Eisenbahnverkehr erlassen hatte, und diese Maßnahmen auf alle Verkehrsträger ausweiten wollte. Jetzt ist durch die europäischen Rechtsvorschriften sichergestellt, dass Fahrgäste überall in Europa ähnliche Rechte genießen, unabhängig davon, ob sie mit dem Schiff, dem Flugzeug oder der Eisenbahn reisen. In Kürze werden auch neue Vorschriften für Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr in Kraft treten.

Veröffentlicht: 28.10.2017

Quelle: PM EU Kommission

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