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EU lockert Nutzungsregeln für elektronische Geräte an Bord von Flugzeugen

Reiserecht

Smartphones, Tablets und E-Reader können künftig an Bord von Flugzeugen im „Flugmodus“ während des gesamten Fluges genutzt werden.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat heute (Montag) ihre Leitlinien zur Benutzung tragbarer elektronischer Geräte an Bord von Flugzeugen aktualisiert.

Damit können Fluggäste ihre persönlichen elektronischen Geräte im Flugmodus, also ohne Sende- oder Empfangsverbindung, auch während des Rollens bei Start und Landung benutzen. Kommissionsvizepräsident Siim Kallas, zuständig für Verkehr, hatte die EASA zur Überprüfung der bestehenden Benutzungsvorschriften für elektronische Geräte in Flugzeugen aufgefordert und erklärte:  „Wir alle bleiben gern online, wenn wir unterwegs sind, aber hier steht die Sicherheit an erster Stelle. Meine Bitte um Überprüfung der Leitlinien stützt sich auf einen klaren Grundsatz: Was nicht sicher ist, sollte auch nicht erlaubt sein, aber was sicher ist, darf im Rahmen der Vorschriften benutzt werden. Heute machen wir den ersten Schritt hin zu einer sicheren Lockerung der Regeln für die Benutzung elektronischer Geräte in Flugzeugen während des Rollens und in der Start- und Landephase. Als Nächstes wollen wir prüfen, wie es mit Netzverbindungen an Bord aussieht. Diese Prüfung braucht Zeit und muss auf der Grundlage von Fakten erfolgen. Wir erwarten, dass die neuen EU-Leitlinien zur Benutzung von Sendegeräten an Bord von Flugzeugen europäischer Fluggesellschaften nächstes Jahr vorliegen werden."

Bisher mussten alle persönlichen elektronischen Geräte während des Rollens sowie bei Start und Landung ganz ausgeschaltet sein. Die Vorgaben der EASA betreffen alle elektronischen Geräte, solange sie nicht senden oder empfangen. Fluggäste dürfen ihre Geräte im Flugmodus in allen Flugphasen benutzen, soweit sie von der Flugbesatzung oder dem Kabinenpersonal keine anderen Anweisungen bekommen haben. 2014 soll die EASA neue Leitlinien auch zur Benutzung von sendenden Geräten an Bord soll die EASA vorlegen. Die sichere Benutzung von Mobiltelefonen wäre ebenfalls Bestandteil der anstehenden Überprüfung in Bezug auf Sendegeräte. Die einzelnen Fluggesellschaften werden Regelungen finden müssen, die den Wünschen ihrer Kunden gerecht werden. Sie können zum Beispiel Beschränkungen aus Gründen der Rücksichtnahme festlegen.

Veröffentlicht: 28.10.2017

Quelle: PM EU-Komission

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