Alkoholtestgeräte in Frankreich seit 1. Juli 2012 Pflicht

Reiserecht

Seit dem 1. Juli 2012 benötigen alle Autofahrer (auch die ausländischen Fahrzeugführer) in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester - also auch Motorrad- und Pkw-Touristen aus Deutschland oder Lkw- und Busfahrer.

Es ist ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen, die gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer ein derartiges Alkoholmessgerät vorzeigen können.

Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld in Höhe von ca. 11 Euro, welches an Ort und Stelle zu zahlen ist. Das Bußgeld für den fehlenden Alkohol-Schnelltester wird nach einer Übergangsphase ab dem 1. November 2012 fällig.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Krafträder mit einem Hubraum bis zu 50 ccm sowie Fahrzeuge, die mit einem sogenannten „Alcolock“ ausgerüstet sind.

Für Frankreich zugelassene Alkoholtester sind in Deutschland derzeitig noch nicht flächendeckend erhältlich. Ein Tester sollte daher direkt nach Grenzübertritt z. B. an Tankstellen, in Supermärkten oder in Apotheken erworben werden - die Kosten betragen ca. 1,50 Euro.

Veröffentlicht: 28.10.2017

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